Vereinsregeln

 

vereinbart beim ZEITBANKplus-Netzwerk-Treffen

am 29. April 2015 in Unlingen

und angepasst durch ZEITBANKplus Rottenburg am 8.4.2018

 

 

Was ist die ZEITBANKplus?

Die ZEITBANKplus ist ein örtlicher Verein (oder eine selbständige Abteilung innerhalb eines bestehenden Vereins), der Nachbarschaftshilfe aktiv fördert. Menschen helfen sich gegenseitig. Die geleisteten oder in Anspruch genommenen Stunden werden auf Zeitkonten gebucht. So können Zeitguthaben angespart werden. Mit diesem Stundenguthaben kann man sich wiederum von anderen helfen lassen.

Ein Ziel der ZEITBANKplus ist, dass die Mitglieder so lange wie möglich selbständig und in ihrer vertrauten Umgebung eine hohe Lebensqualität genießen können.

Dazu gehört, die Stunden nicht nur auf später anzusparen, sondern schon frühzeitig ein gegenseitiges Geben und Nehmen einzuüben.

Bei monatlichen ZEITBANK-Treffen lernen sich die Mitglieder näher kennen und es kann ein vertrauensvolles Miteinander entstehen.

Die ZEITBANKplus kann sich so zu einem tragenden, Generationen übergreifenden sozialen Netz in räumlicher Nähe entwickeln, das den Mitgliedern Sicherheit und Zugehörigkeit vermittelt.

 

Welche Hilfestellungen bietet die ZEITBANKplus?

Entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder gibt es über die ZEITBANKplus Hilfe und Unterstützung in allen Lebensbereichen:

Im Sachbereich, im Beziehungsbereich und im Sinnbereich.

In der ZEITBANKplus werden genau jene Hilfestellungen angeboten, die ihre Mitglieder einbringen wollen. Dadurch können alle ihre Fähigkeiten und Talente, die sie gerne entfalten möchten, anderen zur Verfügung stellen.

Beispiele dafür sind:

Unterstützung im Haushalt oder bei Gartenarbeiten, Betreuung von Haustieren, Hilfestellung bei der Bedienung von technischen Geräten, Hilfestellung beim Schriftverkehr und bei Behördengängen, Einkaufsfahrten, Transporttätigkeiten, Hilfe bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen bis hin zum Angebot von persönlichen Gesprächen und Erfahrungsaustausch. 

Aber auch gemeinsame Unternehmungen und Freizeitaktivitäten sind wichtige Elemente, damit persönliche Kontakte, freundschaftliche Beziehungen, Vertrauen und Gemeinschaft in der ZEITBANKplus entstehen können.

 

Wie funktioniert die ZEITBANKplus?

Die im Rahmen der ZEITBANKplus geleisteten Stunden werden mit Hilfe von Schecks verrechnet, dabei gilt: „Eine Stunde ist eine Stunde - auch in 10 Jahren“

Man kann die Stunden gleich verbrauchen oder für einen späteren Bedarf ansparen. Die Buchung und Verwaltung der Stunden gestaltet sich durch das eigens entwickelte ZEITBANKplus-EDV-Programm sehr einfach.

Der grüne Stundenscheck:

„Wenn kein Stundenguthaben auf dem Zeitkonto ist“

Neumitglieder erhalten mit ihrem ersten Mitgliedsbeitrag 5 grüne Stundenschecks und damit gleich 5 Stunden auf ihr Zeitkonto gebucht. Personen, die mehr Hilfe brauchen, als sie (im Moment) einbringen können, können grüne Stundenschecks beim Verein erwerben – für 3,60 Euro pro Stunde.

Der gelbe Leistungsscheck: 

„Zum Verbrauch von angesparten Stunden“

Wer schon Hilfestellungen erbracht hat, kann einen gelben Scheck verwenden.

Der rote Vereinsscheck: 

„Stunden, die für den Verein erbracht werden“

Für Hilfestellungen, die für die Gemeinschaft erbracht werden, erhält man vom Verein einen roten Vereinsscheck. 

 

Was kann die ZEITBANKplus nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht leisten:

1. Die Mitglieder lassen sich nicht gerne auf lange Zeit regelmäßig binden.

2. Die Mitglieder schätzen ihre Freiheit und verpflichten sich nicht gerne zu Dauerarbeiten, z.B. jeden Dienstag und Freitag Kinderbetreuung.

3. Regelmäßige Reinigungsarbeiten 

4. Umfangreiche handwerkliche Tätigkeiten. Z.B. ein ganzes Bad renovieren oder ein Haus verputzen;

5. Mitglieder dürfen nicht im Pflegebereich tätig sein. Jedoch ist oft eine Entlastung pflegender Familienangehöriger durch gegenseitige Unterstützung möglich.

 

Was der örtliche ZEITBANKplus-Verein seinen Mitgliedern bietet:

1. Ausführliches Erstgespräch vor einem Vereinsbeitritt über Vereinsziele und -regeln. Wer sind die Mitglieder, welche Tätigkeiten werden aktuell angeboten bzw. nachgefragt, besondere Vorschläge und Wünsche der Interessenten, usw.

2. Vereinsregeln für das „Geben & Nehmen“ im praktischen Vereinsleben

3. Ein Abrechnungssystem für die Gutschrift erbrachter Hilfestellungen und die Verwaltung der persönlichen Zeitguthaben.

4. Eine Mitgliederdatenbank. Jedes Mitglied hat dazu einen passwortge-schützten Zugang.

5. Einen monatlichen Mitglieder-Treff: Er dient dem gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch und hilft vor allem dabei, dass sich Mitglieder „näherkommen". Sich gegenseitig helfen ist Vertrauenssache.

6. Einen „Vereinsschaukasten im Internet“; hier gibt es aktuelle Informationen aus dem Vereinsleben. 

7. Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Kollektivunfall-, und Rechtsschutz-versicherung)

 

Mitgliedschaft im ZEITBANKplus-Verein

1. Jede Bürgerin und jeder Bürger ab 18 Jahren im Lebensraum des ZEITBANKplus-Vereins kann durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung sowie Anerkennung der Vereinsregeln ordentliches Mitglied werden und eigene Hilfestellungen in der ZEITBANKplus anbieten bzw. Hilfestellungen anderer Mitglieder in Anspruch nehmen.

2. Zum Start erhält jedes Mitglied:

 5 grüne Stundenschecks á 1 Stunde 

 10 gelbe Leistungsschecks

 Eine Auflistung der Leistungs- und Bedarfsangebote

 Eine Liste der Vereinsmitglieder

 Je 1 Exemplar Satzung und Vereinsregeln

 Ein ausführliches Einführungsgespräch

3. Im Rahmen der monatlichen ZEITBANKplus-Treffen besteht die Möglichkeit, die Leistungsangebote, die Organisation und die Mitglieder der ZEITBANKplus kennen zu lernen und Kontakte für den Leistungsaustausch zu knüpfen.

4. Jedes Mitglied verpflichtet sich, Informationen aus der persönlichen Sphäre der Vereinskolleginnen und –kollegen vertraulich zu behandeln. Wiederholte Indiskretion, fortgesetzter Vertrauensbruch, Unehrlichkeit usw. führen zur Verwarnung durch den Vereinsvorstand bzw. zum Ausschluss aus dem Verein.

5. Der Ausschluss aus dem Verein hat den ersatzlosen Verfall des Zeitguthabens zur Folge.

 

 

Laufender Betrieb in der ZEITBANKplus

1. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer, mit der alle seine Zeit-Belege gekennzeichnet werden.

2. Mitglieder erhalten für ihre Einsätze keine finanzielle Vergütung, sondern angemessene Zeitgutschriften, die ausschließlich nach der geleisteten Zeiteinheit erfasst und im ZEITBANK-EDV-Programm verwaltet werden. Dabei gilt für jede Stunde das Prinzip der Gleichwertigkeit. Eine Stunde ist immer eine Stunde, unabhängig von der Tätigkeit, der Leistungsart oder dem Alter des Leistungserbringers.

3. Hilfestellungen werden durch die Unterschrift auf dem jeweiligen Zeit-Scheck (grüne Stundenschecks, gelbe Leistungsschecks, rote Vereinsschecks) bestätigt und durch den Leistungserbringer mit der ZEITBANKplus abgerechnet .

4. Die Hilfestellungen unter den Vereinsmitgliedern werden freiwillig erbracht und können vom einzelnen Mitglied nicht eingefordert werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf GegenHilfestellungen für das Zeitguthaben. Jedes Mitglied kann die Tätigkeiten im Rahmen der ZEITBANKplus jederzeit ablehnen. 

5. Die geleistete oder die vom ZEITBANKplus-Mitglied in Anspruch genommene Zeit wird durch die ZEITBANKplus auf ein persönliches Zeitkonto gebucht.

6. Verrechnungseinheit ist immer eine ganze Zeitstunde, die im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten auf- oder abgerundet wird.

7. Ein Tausch von Waren oder von Waren gegen Zeit ist nicht vorgesehen.

8. Auf dem persönlichen Zeitkonto gibt es keine Minus-Stunden. Eine Überziehung des Zeitkontos löst automatisch den Kauf und die Abbuchung eines neuen StundenBlocks (5 grüne Stundenschecks) aus. Die gekauften grünen Stundenschecks werden dem Mitglied ausgehändigt

9. Ein ordentliches Mitglied kann maximal 50 grüne Stundenschecks pro Jahr erwerben, wenn es aufgrund besonderer Umstände (z.B. besondere Hilfebedürftigkeit oder Krankheit) nicht in der Lage ist, selbst genügend Stunden zu erbringen.

10. Grüne Stunden-Schecks eignen sich auch als Geschenk mit Wert und Sinn. Voraussetzung für den Erwerb solcher Stundenschecks ist, dass damit in Anspruch genommene Stunden durch den ZEITBANKplus-Verein korrekt gebucht und verwaltet werden. Der/Die Beschenkte muss Mitglied sein oder werden.

11. Mitglieder der ZEITBANKplus dürfen anstatt eines Zeitschecks kein Geld entgegennehmen. Ausgenommen davon ist die Erstattung von Aufwendungen für Benzin, Verbrauchsmaterial, eingesetzte Waren etc.; diese werden generell direkt zwischen den beteiligten Mitgliedern beglichen und laufen nicht über die ZEITBANKplus.

12. Bei der ZEITBANKplus geht es keinesfalls darum, mit gewerblichen Angeboten zu konkurrieren. Neben der Erbringung von sachlichen Hilfestellungen sind die soziale Dimension des Austauschs (Beziehungen zwischen den Mitgliedern) sowie die Sinn-Dimension gleich wichtig.

13. Die Verantwortung für Qualität und Umfang der erbrachten Leistung eines Vereinsmitglieds bleibt beim Leistungsempfänger, da die Arbeiten grundsätzlich im Rahmen einer zu vereinbarenden Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Um hierbei für Klarheit zu sorgen ist es ratsam, die vorgesehene Arbeit bereits vor Antritt des Dienstes genau zu besprechen.

14. Die Dienste werden unter Berücksichtigung von Fachkompetenz, von Verfügbarkeit, aber ohne besondere Professionalitätserwartung ausgetauscht. Im Falle von Unstimmigkeiten können sich die Beteiligten an den Vorstand wenden.

15. Hilfestellungen eines einzelnen Mitglieds für eine Gruppe von Mitgliedern sind möglich und erwünscht (Kurse, Wanderungen, Vorbereitung von Veranstaltungen etc.). Die durch das leistende Mitglied erworbenen Stunden werden zwischen den teilnehmenden Mitgliedern aufgeteilt und durch diese aufgebracht.

16. Hilfestellungen, die für den Verein erbracht werden (z.B.: Vor-standstätigkeit, Verwaltung der Stunden, Mitgliedergewinnung, Vorträge, Vorbereitung von gemeinsamen Unternehmungen, oder andere Hilfestellungen) können über die roten Vereinsschecks verrechnet werden. Die Ausgabe und Gegenzeichnung erfolgt durch den/die Vereinsvorsitzende/n oder gemäß einem Vorstandsbeschluss.

17. Für die Erbringer einer Leistung im Rahmen der ZEITBANKplus besteht u.a. eine Allgemeine Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden aufkommt. Die Mitglieder anerkennen, dass für erbrachte Hilfestellungen keine Haftung übernommen wird, soweit diese nicht von der Versicherung getragen wird. In jedem Schadensfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 100 € selbst zu tragen.

 

Verwaltung

1. Der ZEITBANKplus-Verein benutzt ein elektronisches Verwaltungsprogramm. Die Verantwortung für die Anwendung des Programms im Verein obliegt dem Verwalter/ der Verwalterin.

2. Für jedes Mitglied wird ein Stammdatenblatt angelegt (persönliche Daten sowie Leistungsangebote) und ein Zeitkonto geführt.

3. Jedes Mitglied erhält Zugang zu den Kontaktdaten (Anschrift, Geburtstag, Telefonnummer, E-Mailadresse, Angebotsübersicht).

4. Die Vereinbarung des Leistungsaustausches kann grundsätzlich direkt zwischen den Mitgliedern erfolgen.

5. Die Verrechnung erbrachter Hilfestellungen im persönlichen Zeitkonto erfolgt durch den Verwalter mittels Zeitschecks oder Email. Die Zeitschecks sind von den beteiligten Mitgliedern unterzeichnet und enthalten Angaben zur erbrachten Leistung (Kategorie/Kennziffer). Die Email enthält ebenso diese Informationen. 

6. Guthabenstunden sind an jedes andere ZEITBANKplus-Mitglied sowie auf das Sozialstundenkonto übertragbar.

7. Hilfestellungen können auch mit anderen ZEITBANKplus-Vereinen getauscht werden. Die Übertragung der Stunden wird koordiniert über den/die Administrator/in im ZEITBANKplus-Netzwerk bzw. über den SPES e.V.

8. Beim Tod eines Mitglieds sind dessen Guthabenstunden an Eltern, Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder - soweit diese ordentliche Mitglieder sind bzw. werden – oder auf das Sozialstundenkonto übertragbar.

9. Beim Erlöschen der Mitgliedschaft und keiner anderweitigen Regelung wird das Zeitguthaben auf das Sozialstundenkonto übertragen.

10. Die persönlichen Daten der Mitglieder werden vertraulich behandelt und nur für die Verarbeitung im Rahmen und im Einklang mit den Zielen des ZEITBANKplus-Vereins bestimmt. Es wird sichergestellt, dass persönliche Daten von Mitgliedern nicht an Dritte weitergegeben werden.

11. Für Informationen aus dem Vereinsleben steht im Rahmen des EDV-Verwaltungsprogramms eine einfache Vereins-Homepage zur Verfügung; über die Veröffentlichung von Informationen entscheidet der Vorstand. Diese Homepage ist allgemein im Internet zugänglich.

 

Sozialstundenkonto

1. Jeder ZEITBANKplus-Verein führt ein Sozialstundenkonto. Die Stunden, die in das Sozialstundenkonto einfließen, können aus Stundenspenden z.B. von Firmen, Privatpersonen, etc. oder aus Mitgliedsgeschenken stammen. Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln können ebenfalls als Sozialstunden dem Konto gutgeschrieben werden.

2. Der Vorstand beschließt über die Vergabe von Stunden aus dem Sozialstundenkonto an hilfebedürftige Mitglieder bzw. an andere gemeinnützige Organisationen mit sozialen Aufgaben (Kirchen, Gemeinde etc.

 

 

Anmerkungen zu Änderungen zu dem ursprünglichen Text:

 

Das Wort „Hilfestellungen“ statt „Leistungen“ wäre steuerlich richtiger. Das Mitglied ist bei Hilfestellungen nicht im Namen des Vereins tätig.

Das Mitglied darf nicht im Namen des Vereins tätig werden, außer er wird vom Vorstand dazu ermächtigt.

Deshalb wurde „Leistungen“ durch „Hilfestellungen“ ausgetauscht.

 

Der Punkt „Verwaltung“ wurde unter (5) durch die Möglichkeit der „Schecklosen“ Buchung (Durch Email) ergänzt.